Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQ) zu unseren angebotenen Leistungen, Angeboten, etc.

Wie sind Sie zu erreichen?

Telefonisch sind wir von Montag bis Freitag zwischen 8 bis 16 Uhr erreichbar.

Sollten wir allerdings telefonisch mal doch nicht zu erreichen sein, können Sie uns gerne eine Nachricht auf den Anrufbeantworter hinterlassen, eine E-Mail schreiben oder uns über unser Kontaktformular anschreiben. Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald wir wieder im Büro sind.

Ich hätte gerne ein Angebot. Wie läuft das ab?

Wenn Sie gerne ein Angebot hätten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir besprechen am Telefon kurz vorab Ihre Vorstellung und würden mit Ihnen einen Besichtigungstermin ausmachen um uns vor Ort die geplante Fläche anzuschauen und weitere Details persönlich mit Ihnen zu besprechen. So können wir Ihnen das bestmögliche Angebot auf Ihre gewünschten Arbeiten zukommen lassen.

Ich bin mit dem Angebot einverstanden. Wann können Sie mit den Arbeiten beginnen?

Die Frage kann man leider pauschal nicht beantworten. Es kommt immer darauf an um welche Art von Arbeit und auch um welche Größenordnung es sich handelt. Es gibt Arbeiten, die wir nur zu bestimmten Jahreszeiten erledigen dürfen und es kommt auch darauf an, wie viel Zeit wir vorher benötigen. Da es derzeit einige Engpässe mit Materiallieferungen kommt, kann es dementsprechend dauern, bis wir anfangen können.

Wir werden allerdings in jedem Fall mit Ihnen in Kontakt bleiben und Sie informieren, sobald es absehbar ist, wann wir anfangen können.

Verlegen Sie Rollrasen?

Ja, die Verlegung von Rollrasen, sowie die vorherige Bodenvorbereitung gehört zu unserem Aufgabengebiet.

Übernehmen Sie auch Pflasterarbeiten?

Ja, Pflasterarbeiten sowie die vorherige Bodenvorbereitung gehört zu unserem Aufgabengebiet.

Legen Sie auch Pflanzenbeete oder Hochbeete an?

Ja, dies gehört zu unserem Aufgabengebiet.

Muss ich entsprechende Werkzeuge und/oder Baumaschinen bereitstellen?

Nein, wir haben alle benötigen Werkzeuge und Baumaschinen, um die von uns angebotenen Leistungen auszuführen.

Übernehmen Sie auch die Pflegearbeiten für Anlagen und ist es möglich, dass Sie das regelmäßig machen?

Ja, es ist möglich, dass wir regelmäßig Ihre Anlagen pflegen. Dies kann im Wochen- oder auch Monatstakt vereinbart sein. Zu unserem Leistungsverzeichnis gehört u. a. Rasen mähen, Gehwehreinigung, Unkrautentfernung, Gehölzschnitt, Korrektur- und Formschnitte, Winterdienst, u. s. w. 

Wie lange bin ich an die Verträge für die Pflegearbeiten gebunden?

Sofern es nicht anders im Vertrag vereinbart ist, so läuft der Vertrag mindestens ein Jahr und kann nur 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. Andersfalls verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Ich möchte meinen Vertrag kündigen/ändern. Kann ich dies telefonisch machen?

Nein, Kündigungen und Änderungen können wir nur schriftlich (Per Post oder per E-Mail) akzeptieren. Dies dient zur beiderseitigen Sicherheit.

Ich möchte in meinem Garten einen Baum fällen. Können Sie diese Arbeit übernehmen?

Ja, das können wir übernehmen, allerdings müssen wir uns den Baum vorher anschauen.

Wo kann ich erkennen welche Zahlungsbedingungen bei meinem Auftrag bestehen?

Die Zahlungsbedingungen werden auf dem Angebot, auf der Auftragsbestätigung und der Rechnung aufgeführt. 

War Ihre Frage nicht dabei? Kontaktieren Sie uns!